Das Schießen ist nur unter Aufsicht eines berechtigen Vereinsmitglieds zulässig. Die Schießstandordnung und die Namen der aufsichtsberechtigten Personen hängen bei den Schießständen aus.

Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Trainingszeiten für Mitglieder hängen im Verein aus.

Ausnahme: Ein zur Standaufsicht befähigtes Vereinsmitglied der SG Seckenheim darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass es sich allein auf dem Schießstand befindet, §11 Abs. 3 Allgemeine Waffengesetz Ordnung.